AGB
I. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von Machart Eventdesign | division of Crystal Sound GmbH (nachfolgend Machart Eventdesign) gelten für jedes Rechtsgeschäft zwischen Machart Eventdesign und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Machart Eventdesign und dem Kunden abgeändert werden. Allen von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; diese werden nur wirksam, soweit Machart Eventdesign ihnen schriftlich zustimmt.
Die AGB sind, auch ohne gesonderte Vereinbarung, Grundlage für jedes zukünftige Rechtsgeschäft zwischen Machart Eventdesign und dem Kunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Machart Eventdesign mit dem Kunden andere AGB vereinbart. Selbst bei laufender Geschäftsbeziehung schließen die vorliegenden AGB entsprechende Bedingungen des Kunden aus.
II. Angebotsunterlagen und Bestellung
Alle Angebote von Machart Eventdesign sind freibleibend und kostenfrei. Das Angebot durch Machart Eventdesign erfolgt unter Vorbehalt, was die Lieferbarkeit der einzelnen Artikel betrifft. Im gegebenen Fall versichert Machart Eventdesign, sich in Absprache mit dem Kunden um gleichwertige Alternativen zu bemühen.
Machart Eventdesign behält sich vor, zur Veranschaulichung seines Angebots einen maßstabsgetreuen Bestuhlungsplan anzufertigen. Dieser ist kostenfrei inklusive einer evtl. Überarbeitung nach erfolgtem Kundenwunsch. Die Rechte an diesem Bestuhlungsplan liegen bei Machart Eventdesign. Wenn jedoch danach durch den Kunden erst entsprechende Korrekturen bzw. graphische Arbeiten an Machart Eventdesign herangetragen werden, die ausdrücklich auf dem entsprechenden Kundenwunsch basieren, werden diese erfolgten Korrekturen bzw. graphischen Arbeiten dem Kunden nach dem erforderlichen Aufwand in Rechnung gestellt.
Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung von Machart Eventdesign durch den Kunden zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dieser Auftragsbestätigung.
III. Mietgegenstände
1. Machart Eventdesign ist verpflichtet, Mietgegenstände mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen.
2. Machart Eventdesign kann bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder bessere Mietgegenstände ersetzen, falls es ihr, gleichgültig ob verschuldet oder unverschuldet, nicht möglich ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern. Die diesbezügliche Lieferung gilt nicht als Lieferung unbestellter Sachen im Sinne des § 241 a BGB.
IV. Mietpreise, Mietdauer
1. Es gelten die Mietpreise der jeweils im Angebot genannten Preise zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Diese Mietpreise für gemietetes Mobiliar und Dekorationselemente inklusive Verpackung beziehen sich auf eine Veranstaltung bzw. auf eine Gesamtmietdauer von max. 3 Tagen. Auf- und Abbauzeiten sowie Transportwege sind Teil des Mietzeitraumes. Bei Selbstabholung gilt: Der Tag der Abholung ist der erste bzw. der Tag der Rücklieferung der letzte Miettag.
3. Eine längere vorher vereinbarte Mietperiode ist nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.
V. Abwicklung der Vermietung am Ort der Auslieferung und Rückgabe
Machart Eventdesign ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen Dritte einzuschalten.
1. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Erfolg der Tätigkeit von Machart Eventdesign hängt entsprechend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde an der Realisierung des Projektes mitwirkt. Der Kunde ist hierzu bereit. Soweit vertraglich nicht etwas anderes geregelt ist, wird der Kunde:
a. Machart Eventdesign bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen;
b. Machart Eventdesign alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden;
c. Machart Eventdesign auf eigene Kosten Zugang zu Räumen (inklusive der Benachrichtigung etwaiger Wachdienste, der Mitteilung über Hausregelungen und der Einbindung in Schließsysteme), Sachmitteln (inklusive der Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung) und Mitarbeitern gewähren, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist;
d. für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit Machart Eventdesign abstimmen und vorbereiten;
e. Machart Eventdesign über die Sicherheitsvorschriften und die Regeln des Arbeitsschutzes informieren, die für die Vertragsdurchführung von Bedeutung sind.
2. Anlieferung der Mietgegenstände
Anlieferung, Aufbau und Abbau sowie Rücktransport erfolgen im Allgemeinen durch das eingesetzte Personal von Machart Eventdesign.
Je nach Einsatzdauer der Mitarbeiter von Machart Eventdesign (Fahrtzeiten, Auf- und Abbau) ist vom Kunden ein Catering bereit zu stellen. Andernfalls ist Machart Eventdesign berechtigt, Spesen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
Die Anlieferung der Mietgegenstände zu und die Abholung von einem durch den Kunden vorgegebenen Ort erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung, welche im Angebot bereits ausgewiesen wird. Die Kosten für Anlieferung und Abholung beziehen sich auf eine ebenerdige Location. Sollten die Räumlichkeiten nicht ebenerdig sein, muss durch den Kunden ein geeigneter Lastenaufzug gestellt werden bzw. dieser vorhanden sein. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Transportwege frei und entsprechende Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Machart Eventdesign behält sich ausdrücklich vor, eventuelle Mehrkosten durch unverschuldete Wartezeiten oder Anlieferungsschwierigkeiten, wie Treppenstufen etc., die im Vorfeld Machart Eventdesign nicht ausdrücklich bekanntgegeben wurden, nach Aufwand nachzuberechnen.
Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist.
Wenn nicht anderes explizit vereinbart wurde, gilt bei reiner Transportleistung (ohne Auf- und Abbau): Die Anlieferung von Machart Eventdesign umfasst die Transportleistungen bis hinter die erste ebenerdige Tür, wenn eine direkte und störungsfreie Anfahrt an den Ort der Anlieferung oder Abholung möglich ist.
Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. der Zugang zu den Räumlichkeiten ist wegen verschlossener Tür, oder weil andere Zulieferer ihn versperren, nicht möglich), bezahlt der Kunde.
Der Kunde bestätigt bei der Anlieferung schriftlich den Erhalt der Mietgegenstände auf einem Lieferschein von Machart Eventdesign. Nach der schriftlichen Bestätigung auf Vollständigkeit der Lieferung sind Beanstandungen des Kunden wegen fehlender Mietgegenstände ausgeschlossen.
Der Kunde untersucht die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel. Er zeigt eventuelle Mängel Machart Eventdesign spätestens innerhalb von drei Stunden nach Erhalt der Ware an. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
Wenn der Kunde bzw. Mieter die Ware selbst abholt, muss er dies durch seine entsprechende Unterschrift auf dem Lieferschein von Machart Eventdesign bestätigen. Nach der schriftlichen Bestätigung der Vollständigkeit der Bereitstellung der entsprechenden Mietware sind Beanstandungen des Kunden wegen fehlender Mietgegenstände ausgeschlossen. Auch hierbei hat der Kunde die Pflicht, die abgeholte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Entsprechende eventuelle Mängel sind Machart Eventdesign spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Abholung der Ware, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind auch hier ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei Selbstabholung der Kunde für den ordnungsgemäßen Transport der Ware selbst verantwortlich ist.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Dritte das Eigentum von Machart Eventdesign nicht beschädigen.
Der Kunde haftet ab Erhalt der Mietgegenstände bis zu ihrer Rückgabe für die schuldhafte Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstands unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an Machart Eventdesign ab. Machart Eventdesign nimmt die Abtretung bereits jetzt an.
Bei einem Schaden an den Mietgegenständen muss danach unterschieden werden, ob der entsprechende Schaden repariert werden kann. Kann dieser Schaden repariert werden und sind die Kosten nicht höher als der Wiederbeschaffungswert der entsprechenden Mietsache, trägt der Kunde die anfallenden Reparaturkosten. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Dem Kunden wird daher empfohlen, die Mietgegenstände ausreichend für die Dauer der Veranstaltung/Mietzeit zu versichern.
3. Rückgabe der Mietgegenstände
Grundsätzlich gilt: Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie von Machart Eventdesign erhalten hat.
Erfolgt der Abbau der Mietgegenstände durch Machart Eventdesign, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere Möbel, die mit Essen und Getränken bestückt werden (Bar- und Buffetstationen, Kühlschränke), zum Zeitpunkt der Abholung gereinigt sind.
Wenn mit Machart Eventdesign vertraglich nur die Abholung vereinbart wurde, gilt:
a. Die Mietgegenstände sind vom Kunden am Abholtag zum vereinbarten Zeitpunkt in den für den Transport vorgesehenen Transportbehältern von Machart Eventdesign sortenrein verpackt und geordnet aufgestapelt.
b. Der Ort der Abholung ist ebenerdig und barrierefrei. Eine direkte und störungsfreie Anfahrt mit einem entsprechenden Last- und Nutzfahrzeug muss möglich sein.
Sollten die Ware und der Ort der Abholung diesen Kriterien nicht entsprechen, berechnet Machart Eventdesign dem Kunden den erhöhten Aufwand.
Falls die Lieferung auf einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln aus Einzelteilen besteht, kann Machart Eventdesign die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass Machart Eventdesign die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt.
Machart Eventdesign stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei Machart Eventdesign keine Verluste stattfinden.
Machart Eventdesign behält sich vor, entsprechende Schäden bis zu 5 Werktagen nach Übernahme durch den Kunden schriftlich diesem gegenüber zu reklamieren.
4. Überschreitung der Mietdauer
1. Der Kunde zahlt an Machart Eventdesign 30 % des Grundmietpreises entsprechend dem Vertrag zugrunde liegenden Preisliste, für jeden weiteren Tag, der über die vereinbarte Mietperiode hinausgeht, wenn die Rückgabe bzw. Abholung der Mietgegenstände nicht vertragsgerecht (termingerecht) und aus Gründen erfolgt, die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als dieser Betrag ist.
2. Hat Machart Eventdesign dem Kunden, nach Ablauf der Mietzeit, nochmals unter Fristsetzung zur Rückgabe der Mietgegenstände aufgefordert und hat der Kunde auch innerhalb dieser Frist die Mietgegenstände nicht zurückgegeben, kann Machart Eventdesign vom Kunden, statt der Rückgabe der Mietgegenstände, unbeschadet weitergehende Schadensersatzansprüche, Schadensersatz in Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstands verlangen. Gleichzeitig ist Machart Eventdesign berechtigt, dem Kunden für die Zeit bis zur Lieferung des Ersatzgegenstands einen angemessenen Mietzins zu berechnen.
VI. Zahlungsbedingungen
Der Kunde zahlt 50 % des vereinbarten Gesamtbruttobetrags einer Rechnung nach erfolgter Auftragsvergabe bis drei Werktage vor der geplanten Veranstaltung bzw. des geplanten Vermietertermins. Eine entsprechende Schlussrechnung wird durch Machart Eventdesign nach Ende der Mietdauer gestellt. Diese Schlussrechnung ist spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem dort gestellten Rechnungsdatum zu zahlen. Der Betrag ist rechtzeitig bezahlt worden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem auf der Rechnung angegebenen Konten von Machart Eventdesign vorbehaltlos gutgeschrieben wurde. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfristen, kommt er mit der Zahlung in Verzug. Bei Neukunden gilt, dass der Gesamtbruttobetrag, welcher sich auf Grund des Vertrags ergibt, sofort zahlbar ist, d. h. der Neukunde hat drei Werktage vor Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn die Gesamtsumme auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten von Machart Eventdesign zu zahlen.
VII. Verzug
1. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen, auch aus durchgeführten Teillieferungen oder Teilleistungen, in Verzug, so kann Machart Eventdesign den Kunden auffordern, sämtliche begonnene noch ausstehende Leistungen sofort zu bezahlen. Machart Eventdesign hat in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und kann weitere Leistungen unverzüglich einstellen.
2. Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB für Geschäfte mit Verbrauchern bzw. 8 Prozentpunkte über dem Basiszins gem. § 247 BGB für Geschäfte mit Unternehmern.
VIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde darf bei den fälligen Rechnungsbeträgen mit Ausnahme eines vereinbarten Skontos keine Abzüge vornehmen. Insbesondere Abzüge für Porto, Fracht und Überweisung und Versicherungskosten sind nicht zulässig.
2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, steht ihm die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
IX. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
1. Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
2. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, Machart Eventdesign, je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei Machart Eventdesign, den anteiligen Mietpreis gemäß folgender Staffelung zu zahlen:
a. Ab Vertragsschluss bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 20% des Preises fällig
b. 29 bis 10 Tage vor Mietbeginn werden 50% des Preises fällig
c. bei Rücktritt weniger 10 Tage vor Mietbeginn werden 100% des Preises fällig
Die Verlegung eines Termins gilt grundsätzlich als Storno
e. Sollte Machart Eventdesign zum Zeitpunkt der Kündigung mit der vertraglich vereinbarten Anlieferung und Aufstellung der Mietgegenstände bereits begonnen haben, ist der vollständige Mietpreis zu zahlen. Dies gilt ebenso für Sonderanfertigungen. Die Kosten hierfür werden in jedem Fall in voller Höhe in Rechnung gestellt. Hat Machart Eventdesign seinerseits Fremdmaterial angemietet, erhöhen sich die unter 1 a) bis c) aufgeführten Sätze um 15 %. Entstehen Machart Eventdesign durch die Stornierung von Fremdmaterial ihrerseits erhöhte Kosten, hat der Kunde ihr diese neben den anfallenden Stornokosten zu erstatten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass Machart Eventdesign ein wesentlich niedriger Schaden als der geforderte Betrag entstanden ist.
3. Teilkündigungen werden anteilig berechnet.
4. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 des BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn Machart Eventdesign hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung und Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von Machart Eventdesign verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
X. Kündigung durch Machart Eventdesign
Machart Eventdesign ist neben dem in § 543 Abs. 2 BGB aufgeführten Gründen zur Außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt, wenn
a. der Antrag gestellt wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird;
b. der Kunde die Mietsache beschädigt und trotz Fristsetzung die Beschädigung nicht beseitigt.
XI. Schadensersatzansprüche bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung
1. Der Kunde erstattet Machart Eventdesign bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstands anfallenden Kosten, ungeachtet weitere Schadensersatzansprüche von Machart Eventdesign.
2. Ist die Reparatur eines Mietgegenstands möglich, erstattet der Kunde Machart Eventdesign die Reparaturkosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Machart Eventdesign bleiben unberührt.
3. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen kann der Kunde verlangen, dass ihm nach Bezahlung der Kosten für die Beschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Ersatzgegenstands der beschädigte Gegenstand übereignet wird.
4. Der Anspruch auf Überlassung des beschädigten Gegenstands entfällt, falls der Kunde diesen Anspruch gegenüber Machart Eventdesign nicht schriftlich bis zur Zahlung der Schadenssumme geltend macht, spätestens aber 1 Monat nach Bekanntgabe der Schadensersatzansprüche durch Machart Eventdesign.
XII. Mängelansprüche
Tritt an den von Machart Eventdesign überlassenen Gegenständen ein Mangel auf, wird dieser von Machart Eventdesign nach entsprechender Mängelanzeige durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Machart Eventdesign durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Kunde Unternehmer, darf er eine Mietminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Mietzins durchsetzen. Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
XIII. Haftungsbegrenzung
Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.
1. Für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet Machart Eventdesign unbeschränkt.
2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Machart Eventdesign oder einer vorsätzlichen fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Machart Eventdesign beruhen, haftet Machart Eventdesign unbeschränkt.
3. Im Übrigen haftet Machart Eventdesign unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Machart Eventdesign nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
5. Die verschuldensunabhängige Haftung von Machart Eventdesign für bereits bei Vertragsabschluss vorhandener Fehler nach § 536 a Absatz 1, Variante 1 b wird ausdrücklich ausgeschlossen.
XIV. Höhere Gewalt
Liefererschwerungen, die bei Machart Eventdesign, sei es durch höhere Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Streik, Aussperrung, sei es durch Leistungshindernisse, die nicht durch zumutbare Aufwendungen zu überwinden sind oder aber aus anderen unverschuldeten Gründen eintreten, berechtigen Machart Eventdesign, eine angemessene Nachlieferungsfrist in Anspruch zu nehmen. Die Dauer der Nachlieferfrist entspricht mindestens der Dauer der Liefererschwerung, höchstens aber 4 Wochen. Machart Eventdesign und der Kunde haben nach Ablauf dieser Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden aus Ersatzlieferung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung sind im Fall des Rücktritts aus Gründen höherer Gewalt ausgeschlossen.
XV. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Klausel oder einer sonstigen getroffenen Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Für diese Klausel soll eine Vereinbarung getroffen werden, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, ausdrücklich auch der Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen auf dem vorliegenden Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen ist der Geschäftssitz von Machart Eventdesign.
3. Auf die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz von Machart Eventdesign. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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